Schluss mit den absurden Sortimentsbeschränkungen

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GAST-Beitrag von Jürg Grossen *

Das Wichtigste vorweg: Am 22. September stimmen wir über die Abschaffung einer bürokratischen Absurdität und nicht über eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ab. Bei der Revision des Arbeitsgesetzes geht es nur darum, dass die wenigen Tankstellenshops, welche schon heute durchgehend geöffnet haben dürfen, auch nachts ihr ganzes Sortiments verkaufen können.

Heute müssen die Angestellten in diesen Geschäften jede Nacht einzelne Produkte absperren. So ist beispielsweise der Verkauf eines Cervelats in der Nacht erlaubt, der Verkauf einer Bratwurst aber verboten. Der absurde Grund: Der Cervelat kann auch roh und damit direkt vor Ort gegessen werden. Damit nicht genug, erlaubt ist beispielsweise auch der Verkauf von sechs einzelnen Flaschen „Blöterli“-Wasser, nicht aber der Verkauf von einem Sechserpack desselben Getränks, weil es in Plastik verpackt ist.

Mit Arbeitnehmerschutz hat diese Regelung nichts zu tun, denn die Angestellten sind ja sowieso anwesend. Sie würden mit einem Ja zum Arbeitsgesetz vielmehr entlastet, weil sie nicht mehr jede Nacht aufgebrachten Kunden erklären müssten, warum diese zwar eine heisse Pizza kaufen dürfen, die Tiefkühlpizza im gleichen Laden aber bis 5 Uhr morgens im Tiefkühler bleiben muss.

Wenn die Gegner des Arbeitsgesetzes nun mit einer Ausweitung der Nacht- und Sonntagsarbeit argumentieren, ist das falsch. Von der Revision des Arbeitsgesetzes sind nämlich nur Shops betroffen, welche schon heute durchgehend geöffnet haben dürfen. Aus diesem Grund verstehe ich die linken Parteien und Gewerkschaften, welche das Arbeitsgesetz bekämpfen, bis heute nicht. Mit den Ladenöffnungszeiten hat die Abstimmung schlicht nichts zu tun, diese sind und bleiben auf kantonaler Ebene geregelt. Selbst wenn man gegen eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ist, kann man also mit gutem Gewissen ein Ja zum Arbeitsgesetz in die Urne legen.

Als Unternehmer habe ich kein Verständnis für unnötige Gesetze und ein nächtliches Bratwurstverkaufsverbot in sowieso geöffneten Geschäften ist eine bürokratische Überregulierung wie ich sie erst selten gesehen habe. Wenn das Arbeitsgesetz abgelehnt wird, wäre das ein fatales Signal und ein regelrechter Freipass für eine noch grössere Regulierungswut.

Setzen Sie deshalb ein Zeichen gegen diese absurde Bürokratie und sagen Sie wie der Bundesrat, die Mehrheit des National- und Ständerates und diverse Wirtschafts-, Gewerbe- und Konsumentenverbände Ja zur Revision des Arbeitsgesetzes.

* Jürg Grossen ist Nationalrat der Grünliberalen. Er lebt und arbeitet in Frutigen. Der Meinungsbeitrag Contra Arbeitsgesetz ist gestern erschienen.

 

Foto Jürg Grossen: zvg

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