Im Vorfeld von Bundesratswahlen beginnt ein Satz immer gleich: «Wir haben Anspruch auf…» Er fällt seit 1999 mit penetranter Häufigkeit. Die Bundesverfassung hingegen hält nur fest, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sein sollten.
Den Anspruch auf Bundesratssitze begründen Politikerinnen und Politiker rechnerisch auf unterschiedlichste Weise, beispielsweise abgestützt auf die
– aktuelle Parteistärke in Prozentpunkten;
– Anzahl Sitze im National- und Ständerat;
– Stärke der Lager Rechts/Mitte/Links.
Je nach Konstellation wird auch die Zauberformel ins Feld geführt. Demnach erhalten die drei wählerstärksten Parteien je zwei Sitze in der Landesregierung, die vierstärkste schliesslich noch einen Sitz. Diese Formel hat seit 1959 Gültigkeit, wurde allerdings in der Phase von 1999 bis 2003 sowie während der Wirren um Eveline Widmer-Schlumpf zwischen 2008 und 2015 unterlaufen (Parteiausschluss, danach Übertritt zur BDP, Samuel Schmid folgte).
Offen gestanden ermüdet mich die «Wir-haben-Anspruch»-Diskussion schon lange. Wie die Mitglieder der Landesregierung gewählt werden, ist ohnehin ein Anachronismus: Die wichtigsten Kriterien sind Parteibuch, Konstellation und (sprach-)regionale Herkunft.
Würde das Parlament am kommenden Mittwoch der Zauberformel treu bleiben, müsste die CVP den Sitz von Viola Amherd räumen und der Kandidatin der Grünen, Regula Rytz, überlassen (siehe Tabelle oben). Das wollen allerdings auch die Grünen nicht, zumal Amherd im VBS einen guten Start hinlegte. Der Angriff gilt vielmehr FDP-Bundesrat Ignazio Cassis. Doch damit stürzen sie einige Mitglieder der Vereinigten Bundesversammlung ins Dilemma: Grün oder Tessin – das ist die Gretchenfrage.
Dass Rytz’ Angriff auflaufen wird, thematisierte ich schon in zwei früheren Postings, am 6. September und dann am 21. November.
Wichtig wäre, dass in Zukunft ein Verteilschlüssel zur Anwendung kommt, der den Willen der Wählerinnen und Wähler besser abbildet. In der aktuellen Zusammensetzung, 2 SVP, 2 FDP, 2 SP und 1 CVP, werden noch 69 Prozent des Wahlvolks repräsentiert; der Stuhl hat nicht mehr vier solide Beine und verliert deshalb an Stabilität (Bild). Ein solcher Wert ist für Schweizer Verhältnisse tief, früher hatte er sich bei etwa 80 Prozent eingependelt (Ausnahme 1991 – 1995).
Die SVP wuchs gemäss einer Hypothese auch deswegen so robust, weil man ihr die Doppelvertretung im Bundesrat mehrmals verweigerte. Es ist möglich, dass nun auch die Grünen von ihrer Quasi-Oppositionsrolle profitieren können und 2023 nochmals zulegen.
Was geschieht dann? Räumt die CVP ihren einzigen Sitz, so sie wiederum als fünfstärkste Partei ins Ziel kommt? Oder gibt die FDP bzw. die SP freiwillig einen Sitz ab?
Vergessen Sie es! In der Politik geht es um Macht, und ein Sitz im Bundesrat bedeutet viel Macht. Ohne eine klare gesetzliche Regelung wird das Machtkartell der vier Bundesratsparteien ihre Sitze immer wieder zu verteidigen wissen.
CVP-Präsident Gerhard Pfister machte in der «Schweiz am Wochenende» einen kreativen Vorschlag: Die Amtsdauer der Bundesrätinnen und Bundesräte soll auf acht Jahre beschränkt werden. Die Amtszeit aller Bundesräte seit 1848 beträgt im Durchschnitt zehn Jahre, seit dem Zweiten Weltkrieg sind es elf Jahre. Das Amt laugt aus, die Belastung ist enorm, viele Bundesräte haben es nicht geschafft, ihre Rücktritt auf einem Höhepunkt anzukündigen.
Es gäbe nichts mehr zu dealen und zu powern
Klar, Amtszeitbeschränkungen sind ein Eingriff in die Freiheit und deshalb nicht populär. Dennoch sollte man über diesen Vorschlag diskutieren und prüfen, egal ob er acht, zehn oder zwölf Jahre beinhaltet: Starke Figuren, die in der Landesregierung schnell Fuss fassen, können weiterhin einiges bewirken. Zugleich wissen sie stets, dass sie nach einer fix definierten Anzahl Jahre wieder abtreten werden. So könnten sie während dieser Zeitspanne ihre Energie gezielt freisetzen.
Eine Amtszeitbeschränkung würde im Weiteren die taktischen Spielchen um die Nachfolge reduzieren, politische Karrieren wären plan- und berechenbar.
Der zweite Teil der Regelung umfasst eine Formel für die Verteilung der sieben Bundesratssitze. Eine Partei, die in beiden Kammern 35 Sitze holt, hat einen Bundesratssitz auf sicher. Die «Restmandate» gehen an die Parteien mit dem grössten Überhang.
Im aktuellen Fall präsentierte sich die Sitzverteilung wie folgt: Die SVP könnte zwei Bundesratssitze beanspruchen (mit 59 Mandaten im Parlament), währenddessen SP (48), FDP (41), CVP (38), Grüne (33) und Grünliberale (16) je einen Sitz erhielten.
Mit einer solchen Formel wären die Spekulationen und Winkelzüge im Vorfeld von Bundesratswahlen obsolet, das Machtkartell würde zerbrechen. Es gäbe schlicht nichts mehr zu dealen und zu powern! Die Sitzverteilung muss demokratisch wieder besser legitimiert werden. Gute Köpfe im Parlament haben es in der Hand, eine Reform zu erarbeiten, die in vier, spätestens aber in acht Jahren erstmals zur Anwendung kommt.
Man solle «mehr Demokratie wagen», sagte Willy Brandt einmal. Das Schweizer Volk hat Anspruch (ha!) darauf, dass seine Präferenzen sich in der Zusammensetzung der Landesregierung widerspiegeln.
One Comment on “Plädoyer für eine neue Zauberformel”
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